Verzicht auf den Anspruch der alten Rechte durch die Stadtwerke München GmbH.
Durchführung eines neuen wasserrechtlichen Verfahrens, in welchem die Stadtwerke München GmbH Wasserentnahmerechte nach ihrem tatsächlich und objektiv festgestellten Bedarf für die ausschließliche Versorgung der Stadt München entsprechend den aktuell geltenden Gesetzen und Verordnungen beantragen.
Beendigung aller Bestrebungen der Stadtwerke München GmbH, Wasserschutzgebiete im Landkreis Miesbach ausweisen zu lassen!
Keine Liberalisierung des Wassermarktes. Das aus dem Landkreis Miesbach abgeleitete Wasser darf nur zur Versorgung der Bevölkerung der Stadt München dienen!
Kosten durch Mehraufwand, Einschränkungen und Nachteile, die sich für den Landkreis Miesbach, seine betroffenen Bürger und Unternehmen durch die Wasserentnahme der Stadtwerke München GmbH ergeben, müssen politisch kontrolliert durch den Verursacher ohne Verluste für die Betroffenen entschädigt werden!
Aus Gewinnen, die mit der wirtschaftlichen Verwertung des im Landkreis Miesbach gewonnenen Wassers jetzt oder in Zukunft erzielt werden, soll ein noch festzulegender Betrag an einen Ausgleichsfonds gehen, der vom Landkreis Miesbach verwaltet wird!